Die Seebestattung – Zurück zum Ursprung
Inhaltsverzeichnis
Eine Seebestattung ist eine würdevolle Art, sich von einem geliebten Menschen zu verabschieden. Die verstorbene Person wird mittels einer Feuerbestattung in einem Krematorium eingeäschert und danach auf dem offenen Meer nach seemännischen Brauch beigesetzt. Was aber, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen? Wie Sie dennoch Ihren Verstorbenen auf dem Meer bestatten können, erklären wir Ihnen.
Rangfolge der Bestattungspflichtigen in Deutschland
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Die volljährigen Kinder des Verstorbenen
- Die Eltern des Verstorbenen
- Die volljährigen Geschwister des Verstorbenen
- Die Großeltern des Verstorbenen
- Grundsätzlich vorrangig bestattungspflichtig sind die Erben
Vom Verstorbenen benötigen wir als Bestattungsunternehmen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis / Reisepass
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- ggf. Heiratsurkunde der letzten Ehe
- ggf. Scheidungsurteil der letzten Ehe
- ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Rentennummer(n)
- ggf. Versicherungspolicen
- ggf. Grabkarte
Folgende Unterlagen benötigt das Sozialamt
- Sterbeurkunden
- Kopien von Sparguthaben
- Kopien von Versicherungspolicen
- Kontoauszüge der letzten Monate vom Antragsteller
- Kontoauszüge der letzten Monate vom Verstorbenen
- Aufstellung des Nachlasses und Bewertung
Übernahme der Bestattungskosten für eine Seebestattung
Entscheiden Sie sich für eine Seebestattung, brauchen Sie eine Kostenzusage Ihres zuständigen Sozialamtes in Berlin. Die Voraussetzungen dafür sind in § 74 SGB XII geregelt. Sobald die Zusage vorliegt, können wir die Feuerbestattung als sogenannte Sozialbestattung mit dem Sozialträger in Ihrem Wohnort abrechnen.
Wann erhalten Sie eine Kostenübernahme Bestattungskosten?
Diese erhalten Sie bei bestimmten Voraussetzungen nach § 74 SGB XII
Sie verfügen nicht über genügend Einkommen, um die Kosten anteilig oder in voller Höhe zu tragen. Das trifft zu, wenn Sie Leistungen über das Jobcenter, Grundsicherung, eine geringe Rente beziehen oder ein geringes Einkommen haben. Eine Übernahme der Bestattungskosten ist ebenso bei Bezug von Asylleistungen möglich.
Sollten Schadenersatzforderungen gegen dritte Personen bestehen oder Versicherungsleistungen – z. B. eine Lebensversicherung – ausgezahlt werden, sind diese vorrangig einzusetzen. Fehlende Beträge können dann noch übernommen werden.
Was ist der Freibetrag bei einer Sozialbestattung
Unter dem Freibetrag wird das Schonvermögen verstanden. Das kann ein angemessenes Fahrzeug, eine Immobilie oder auch Geldvermögen sein. Beziehen Sie ALG II (Hartz 4), haben Sie einen Vermögensschutz je nach Alter von 3.850 Euro bis 10.800 Euro. Wenn Sie Sozialhilfe erhalten, dürfen Sie 5.000 Euro behalten.
Übernahme der Bestattungskosten bei ergänzenden Leistungen über das Jobcenter möglich?
Auch, wenn Sie ergänzend ALG II (Hartz 4) über das Jobcenter in Berlin beziehen, können die Bestattungskosten übernommen werden. Hierbei gilt, dass Ihr Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf. Für die Berechnung werden vom Einkommen unter anderem ein Grundbetrag, angemessene Wohnkosten und ein Familienzuschlag abgezogen. Übersteigt Ihr Einkommen dennoch die Einkommensgrenze, ist der Betrag darüber voll einzusetzen.
Der Antrag nach § 74 SGB XII für die Kostenübernahme bei einer Bestattung muss innerhalb eines Jahres eingereicht werden. Sie können den Antrag auf eine Sozialbestattung auf unserer Webseite im Downloadbereich herunterladen, ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Sozialamt in Berlin einreichen.
Haben Sie noch Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir lassen Sie nicht alleine!
Quicklinks
Downloads & Anträge Sozialämter in Berlin
Vollmacht & Bestattungsauftrag
Vollmacht und Bestattungsauftrag für eine Sozialbestattung
Antrag Bestattungskosten
Antrag nach § 74 SGB XII auf Übernahme der Bestattungskosten
Checkliste beim Todesfall
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