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Seebestattung nach § 74 SGB XII

Die Seebestattung als Sozialbestattung in Deutschland

Die Seebestattung – Zurück zum Ursprung

Inhaltsverzeichnis

Eine Seebestattung ist eine würdevolle Art, sich von einem geliebten Menschen zu verabschieden. Die verstorbene Person wird mittels einer Feuerbestattung in einem Krematorium eingeäschert und danach auf dem offenen Meer nach seemännischen Brauch beigesetzt. Was aber, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen? Wie Sie dennoch Ihren Verstorbenen auf dem Meer bestatten können, erklären wir Ihnen.

Übernahme der Bestattungskosten für eine Seebestattung

Entscheiden Sie sich für eine Seebestattung, brauchen Sie eine Kostenzusage Ihres zuständigen Sozialamtes in Berlin. Die Voraussetzungen dafür sind in § 74 SGB XII geregelt. Sobald die Zusage vorliegt, können wir die Feuerbestattung als sogenannte Sozialbestattung mit dem Sozialträger in Ihrem Wohnort abrechnen.

Wann erhalten Sie eine Kostenübernahme Bestattungskosten?

Diese erhalten Sie bei bestimmten Voraussetzungen nach § 74 SGB XII


Sie verfügen nicht über genügend Einkommen, um die Kosten anteilig oder in voller Höhe zu tragen. Das trifft zu, wenn Sie Leistungen über das Jobcenter, Grundsicherung, eine geringe Rente beziehen oder ein geringes Einkommen haben. Eine Übernahme der Bestattungskosten ist ebenso bei Bezug von Asylleistungen möglich. 

 

Sollten Schadenersatzforderungen gegen dritte Personen bestehen oder Versicherungsleistungen – z. B. eine Lebensversicherung – ausgezahlt werden, sind diese vorrangig einzusetzen. Fehlende Beträge können dann noch übernommen werden.

Was ist der Freibetrag bei einer Sozialbestattung

Unter dem Freibetrag wird das Schonvermögen verstanden. Das kann ein angemessenes Fahrzeug, eine Immobilie oder auch Geldvermögen sein. Beziehen Sie ALG II (Hartz 4), haben Sie einen Vermögensschutz je nach Alter von 3.850 Euro bis 10.800 Euro. Wenn Sie Sozialhilfe erhalten, dürfen Sie 5.000 Euro behalten.

Übernahme der Bestattungskosten bei ergänzenden Leistungen über das Jobcenter möglich?

Auch, wenn Sie ergänzend ALG II (Hartz 4) über das Jobcenter in Berlin beziehen, können die Bestattungskosten übernommen werden. Hierbei gilt, dass Ihr Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf. Für die Berechnung werden vom Einkommen unter anderem ein Grundbetrag, angemessene Wohnkosten und ein Familienzuschlag abgezogen. Übersteigt Ihr Einkommen dennoch die Einkommensgrenze, ist der Betrag darüber voll einzusetzen.


Der Antrag nach § 74 SGB XII für die Kostenübernahme bei einer Bestattung muss innerhalb eines Jahres eingereicht werden. Sie können den Antrag auf eine Sozialbestattung auf unserer Webseite im Downloadbereich herunterladen, ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Sozialamt in Berlin einreichen.

Haben Sie noch Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir lassen Sie nicht alleine!

Quicklinks
Downloads & Anträge Sozialämter in Berlin

Vollmacht & Bestattungsauftrag

Vollmacht und Bestattungsauftrag für eine Sozialbestattung

Antrag Bestattungskosten

Antrag nach § 74 SGB XII auf Übernahme der Bestattungskosten

Checkliste beim Todesfall

Bequem zum Herunterladen und ausdrucken im PDF Format

Sozialämter in Berlin

Unsere Bewertungen

Das sagen unsere Kunden über unser Bestattungshaus in Berlin

5/5
Die Mitarbeiter waren herzensgute höfliche und sehr rücksichtsvolle Menschen. Haben alle Fragen geduldig beantwortet. Hier ist man sehr gut aufgehoben “quatschen” einen nichts…
Sehr kompetent und höflich. Ich lebe im Ausland und die fachliche Abwicklung sehr angenehm und professionell ohne Versteckte Kosten . Sehr zu empfehlen.
Der Name “Billigbestatter” ist schon furchtbar, preiswert trifft es eher. Es gab keine versteckten Kosten, es wurde nicht versucht, uns etwas auf zu schwatzen. Die Konkurrenz hat uns…