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Erdbestattung in Berlin

Sozialbestattung - Wann zahlt das Amt eine Erdbestattung?

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Sozialbestattung?

Wenn ein Mensch, der einem nahe steht, stirbt, dann ist das oft nicht leicht für die Angehörigen. Neben der Trauer kommen oft noch finanzielle Sorgen hinzu. Denn in der Regel sind es die nächsten Verwandten, die für die Kosten der Beerdigung aufkommen müssen. Was aber tun, wenn man sich die Bestattungskosten nicht leisten kann?

 

Für diese Fälle gibt es die Möglichkeit der sogenannten Sozialbestattung. Dabei übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten nach § 74 SGB XII.

Wann zahlt das Amt eine Erdbestattung nach § 74 SGB XII?

Damit die Erdbestattung als Sozialbestattung durch das Sozialamt übernommen wird, muss derjenige, der für die Kosten aufkommen muss, eine Kostenübernahme am Sozialamt des Sterbeortes beantragen. Damit diese beantragt werden kann, muss dem Kostenpflichtigen, also in der Regel der nächste Angehörige, das Tragen der Kosten nicht zumutbar sein. 

 

Sie müssen dazu nicht selbst Sozialhilfe empfangen, um eine Sozialbestattung beantragen zu können. Es erfolgt eine Vermögensprüfung durch das Amt. Ausreichend kann es sein, wenn Sie selbst nur eine geringe Rente oder geringes Einkommen haben oder vorübergehend arbeitslos sind.

Kostenübernahme für eine Sozialbestattung?

Wenn Sie derjenige sind, der die Kosten für die Beerdigung von Gesetzes wegen übernehmen müsste, können Sie einen Antrag für Bestattungskosten nach § 74 SGB XII beim zuständigen Sozialamt stellen. Dies ist das Sozialamt am Sterbeort. Dieses teilt Ihnen mit, welche Unterlagen es zur Prüfung benötigt. In der Regel ist dies Ihr Personalausweis, ein Nachweis über Mietkosten, Kontoauszüge sowie Einkommens- und Vermögensnachweise. Vorzulegen sind auch Unterlagen über den Verstorbenen. Dazu gehört die Sterbeurkunde, sowie Nachweise über sein Vermögen.

Wann können Bestattungskosten nach dem SGB XII beantragt werden?

Sie können die Erstattung der Kosten bereits vor der Beerdigung beantragen. Nach der Bewilligung erhalten Sie vom Sozialamt eine Kostenübernahmeerklärung. Diese können Sie uns vorlegen. Wir rechnen dann direkt mit dem Sozialamt ab. Wenn es beim Sozialamt etwas länger dauert, die Kosten aber voraussichtlich übernommen werden, nehmen wir den Auftrag auch ohne die Erklärung an.


Grundsätzlich kann die Übernahme der Kosten auch nachträglich beantragt werden. Beachten Sie aber, dass Sie dann die Beerdigung zunächst selbst bezahlen müssen und ggf. nur einen Teil erstattet bekommen.

Quicklinks
Downloads & Anträge Sozialämter in Berlin

Vollmacht & Bestattungsauftrag

Vollmacht und Bestattungsauftrag für eine Sozialbestattung

Antrag Bestattungskosten

Antrag nach § 74 SGB XII auf Übernahme der Bestattungskosten

Checkliste beim Todesfall

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Sozialämter in Berlin

Unsere Bewertungen

Das sagen unsere Kunden über unser Bestattungshaus in Berlin

5/5
Die Mitarbeiter waren herzensgute höfliche und sehr rücksichtsvolle Menschen. Haben alle Fragen geduldig beantwortet. Hier ist man sehr gut aufgehoben “quatschen” einen nichts…
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Der Name “Billigbestatter” ist schon furchtbar, preiswert trifft es eher. Es gab keine versteckten Kosten, es wurde nicht versucht, uns etwas auf zu schwatzen. Die Konkurrenz hat uns…