Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Sozialbestattung?
Wenn ein Mensch, der einem nahe steht, stirbt, dann ist das oft nicht leicht für die Angehörigen. Neben der Trauer kommen oft noch finanzielle Sorgen hinzu. Denn in der Regel sind es die nächsten Verwandten, die für die Kosten der Beerdigung aufkommen müssen. Was aber tun, wenn man sich die Bestattungskosten nicht leisten kann?
Für diese Fälle gibt es die Möglichkeit der sogenannten Sozialbestattung. Dabei übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten nach § 74 SGB XII.
Rangfolge der Bestattungspflichtigen in Deutschland
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Die volljährigen Kinder des Verstorbenen
- Die Eltern des Verstorbenen
- Die volljährigen Geschwister des Verstorbenen
- Die Großeltern des Verstorbenen
- Grundsätzlich vorrangig bestattungspflichtig sind die Erben
Vom Verstorbenen benötigen wir als Bestattungsunternehmen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis / Reisepass
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- ggf. Heiratsurkunde der letzten Ehe
- ggf. Scheidungsurteil der letzten Ehe
- ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Rentennummer(n)
- ggf. Versicherungspolicen
- ggf. Grabkarte
Folgende Unterlagen benötigt das Sozialamt
- Sterbeurkunden
- Kopien von Sparguthaben
- Kopien von Versicherungspolicen
- Kontoauszüge der letzten Monate vom Antragsteller
- Kontoauszüge der letzten Monate vom Verstorbenen
- Aufstellung des Nachlasses und Bewertung
Wann zahlt das Amt eine Erdbestattung nach § 74 SGB XII?
Damit die Erdbestattung als Sozialbestattung durch das Sozialamt übernommen wird, muss derjenige, der für die Kosten aufkommen muss, eine Kostenübernahme am Sozialamt des Sterbeortes beantragen. Damit diese beantragt werden kann, muss dem Kostenpflichtigen, also in der Regel der nächste Angehörige, das Tragen der Kosten nicht zumutbar sein.
Sie müssen dazu nicht selbst Sozialhilfe empfangen, um eine Sozialbestattung beantragen zu können. Es erfolgt eine Vermögensprüfung durch das Amt. Ausreichend kann es sein, wenn Sie selbst nur eine geringe Rente oder geringes Einkommen haben oder vorübergehend arbeitslos sind.
Kostenübernahme für eine Sozialbestattung?
Wenn Sie derjenige sind, der die Kosten für die Beerdigung von Gesetzes wegen übernehmen müsste, können Sie einen Antrag für Bestattungskosten nach § 74 SGB XII beim zuständigen Sozialamt stellen. Dies ist das Sozialamt am Sterbeort. Dieses teilt Ihnen mit, welche Unterlagen es zur Prüfung benötigt. In der Regel ist dies Ihr Personalausweis, ein Nachweis über Mietkosten, Kontoauszüge sowie Einkommens- und Vermögensnachweise. Vorzulegen sind auch Unterlagen über den Verstorbenen. Dazu gehört die Sterbeurkunde, sowie Nachweise über sein Vermögen.
Wann können Bestattungskosten nach dem SGB XII beantragt werden?
Sie können die Erstattung der Kosten bereits vor der Beerdigung beantragen. Nach der Bewilligung erhalten Sie vom Sozialamt eine Kostenübernahmeerklärung. Diese können Sie uns vorlegen. Wir rechnen dann direkt mit dem Sozialamt ab. Wenn es beim Sozialamt etwas länger dauert, die Kosten aber voraussichtlich übernommen werden, nehmen wir den Auftrag auch ohne die Erklärung an.
Grundsätzlich kann die Übernahme der Kosten auch nachträglich beantragt werden. Beachten Sie aber, dass Sie dann die Beerdigung zunächst selbst bezahlen müssen und ggf. nur einen Teil erstattet bekommen.
Quicklinks
Downloads & Anträge Sozialämter in Berlin
Vollmacht & Bestattungsauftrag
Vollmacht und Bestattungsauftrag für eine Sozialbestattung
Antrag Bestattungskosten
Antrag nach § 74 SGB XII auf Übernahme der Bestattungskosten
Checkliste beim Todesfall
Bequem zum Herunterladen und ausdrucken im PDF Format