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Übernahme von Bestattungskosten bei einer Feuerbestattung
Nach dem Tod eines Angehörigen beginnt für viele Angehörige eine Zeit der Trauer, aber auch eine der finanziellen Belastung. Können die Hinterbliebenen die Bestattungskosten nicht tragen, kann ein Antrag auf Sozialbestattung gestellt werden.
In solchen Fällen übernehmen die zuständigen Sozialämter die anfallenden Kosten rund um die Beisetzung. Die bestattungspflichtigen Angehörigen müssen hierzu nachweisen, dass der anfallende finanzielle Aufwand nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können. Die Art der Bestattung lässt sich meist frei wählen, sodass eine Feuerbestattung als Sozialbestattung möglich ist.
Rangfolge der Bestattungspflichtigen in Deutschland
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
- Die volljährigen Kinder des Verstorbenen
- Die Eltern des Verstorbenen
- Die volljährigen Geschwister des Verstorbenen
- Die Großeltern des Verstorbenen
- Grundsätzlich vorrangig bestattungspflichtig sind die Erben
Vom Verstorbenen benötigen wir als Bestattungsunternehmen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis / Reisepass
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- ggf. Heiratsurkunde der letzten Ehe
- ggf. Scheidungsurteil der letzten Ehe
- ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Rentennummer(n)
- ggf. Versicherungspolicen
- ggf. Grabkarte
Folgende Unterlagen benötigt das Sozialamt
- Sterbeurkunden
- Kopien von Sparguthaben
- Kopien von Versicherungspolicen
- Kontoauszüge der letzten Monate vom Antragsteller
- Kontoauszüge der letzten Monate vom Verstorbenen
- Aufstellung des Nachlasses und Bewertung
Wann zahlt das Amt eine Feuerbestattung nach § 74 SGB XII?
Eine Sozialbestattung findet in Deutschland statt, wenn für diese die Voraussetzungen nach §74 SGB XII erfüllt werden. Der Paragraf sieht vor, dass bestattungspflichtige Hinterbliebene vorhanden sind, welche jedoch die Kosten der Bestattung aufgrund ihrer eigenen finanziellen Situation nicht tragen können. Meistens handelt es sich bei dieser Personengruppe um Rentner, Erwerbsunfähige, Arbeitslose und Arbeitssuchende sowie Personen mit geringem Einkommen.
Als bestattungspflichtige Personen gelten unter anderem der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, volljährige Kinder sowie Eltern und volljährige Geschwister der Verstorbenen. Damit der Antrag auf Sozialbestattung genehmigt wird, müssen die Hinterbliebenen ihre finanzielle Situation preisgeben. Zusätzlich wir das Vermögen der Angehörigen genau überprüft.
Voraussetzungen für eine Sozialbestattung in Berlin?
Um eine Feuerbestattung als Sozialbestattung finanziert zu bekommen, muss der Antrag bei jenem Amt gestellt werden, bei welchen der beziehungsweise die Verstorbene bis zu seinem oder ihrem Tode Sozialleistungen bezogen hat. Wurden von den Verstorbenen selbst keine Sozialleistungen bezogen, kann trotzdem eine Kostenübernahme stattfinden.
Die Hinterbliebenen müssen in solchen Fällen den Antrag für Bestattungskosten in jenem Ort einreichen, welcher als Sterbeort gilt. Wir haben für Sie eine Seite erstellt, auf den Sie schnell und unkompliziert Ihr passendes Sozialamt in Berlin finden, mit Durchwahl, Anschrift und Erreichbarkeiten, klicken Sie auf > Sozialämter < um dort zu suchen.
Welche Bestattungskosten können übernommen werden?
Bezüglich Beerdigungskosten übernimmt das zuständige Sozialamt unter anderem die Friedhofsgebühren laut Friedhofssatzung, welche das Grab an sich abdecken. Bezahlt wird dabei entweder ein Reihengrab oder eine einfache anonyme Grabstelle. Die Grabpflege hingegen müssen die Hinterbliebenen selbst finanzieren.
Zusätzlich werden die Bestatterkosten bezahlt. Diese beinhalten die notwendigen Überführungen sowie die Versorgung der Verstorbenen. Sowohl bei Feuer- wie Erdbestattung stellt das Amt die Kosten für einen einfachen Sarg. Im Falle einer Feuerbestattung beinhaltet die Kostenerstattung die Einäscherung sowie eine einfache Urne. Abschließend werden die Arztkosten beglichen, welche für die Ausstellung des Totenscheins anfallen.
Beantragen Hinterbliebene eine Sozialbestattung, können folglich die Hauptkosten für eine Beerdigung gedeckt werden. Jedoch gilt dies nicht für die Trauerfeier. Findet eine Feier statt, müssen Dekorationen, Musik, Fotomaterial, Trauerreden oder Kondolenzlisten häufig selbst finanziert werden. Dennoch kann es je nach Sozialamt vorkommen, dass der Umfang der Kostenerstattung variiert und Kosten einer kleinen Feier übernommen werden.
Quicklinks
Downloads & Anträge Sozialämter in Berlin
Vollmacht & Bestattungsauftrag
Vollmacht und Bestattungsauftrag für eine Sozialbestattung
Antrag auf Bestattungskosten
Antrag nach § 74 SGB XII auf Übernahme der Bestattungskosten
Checkliste beim Todesfall
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