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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die Geschäftsbedingungen von Westend Bestattungen e.Kfm.

§1 ALLGEMEINES

  • a) Den Geschäftsbeziehungen zwischen Westend Bestattungen e.K. und dem Auftraggeber liegen die nachstehend genannten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt sind. Der Auftraggeber erkennt die AGB mit seiner Unterzeichnung unseres Formulars „Vollmacht“ in allen Punkten und Bestimmungen voll an.
 
  • b) Die AGB gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers und zwar auch dann, wenn Westend Bestattungen e.K. hierauf nicht in jedem Falle Bezug nimmt.
 

§2 ANGEBOTE

  • a) Angebote usw. dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebotes sind diese unverzüglich zurückzugeben.
 
  • b) Für Fotos und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Auftraggeber über.
 

§3 BESTELLUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

  • a) Die Bestellung wird durch die Unterschrift des Auftraggebers bei Westend Bestattungen e.K.. verbindlich. Etwaige Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich an Westend Bestattungen e.K. bekannt zu geben. Mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von Westend Bestattungen e.K. schriftlich bestätigt wurden.
 
  • b) Die abgegebene Auftragsbestätigung beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in technischer, gestalterischer oder organisatorischer Hinsicht begonnen wird. Dazu gehören auch die Leistung einer Anzahlung in bar i. H. v. 50% der vorläufigen Bestattungskosten, jedoch mind. 500,00 € und die Erteilung der Genehmigung durch Behörden und Dritte. Erfolgt keine Anzahlung, kann Westend Bestattungen e.K. den Auftrag ablehnen und eine Bearbeitungsumlage i. H. von mindestens 10% zzgl. MwSt. (mind. jedoch 350,00 €) aus den vereinbarten Leistungen bar erheben. Bei Überführungen ins Ausland sind die Bestattungskosten nach Auftragserteilung sofort in zu entrichten.
 
  • c) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Westend Bestattungen e.K., auch innerhalb eines Verzuges, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Westend Bestattungen e.K. wird dem Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die Westend-Bestattungen e.K. die Erfüllung des Auftrages wesentlich erschweren oder aber gänzlich unmöglich machen.
 
  • d) Die Änderung der Ausführung, die sich als technisch und organisatorisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen von Westend-Bestattungen e.K. für den Auftraggeber zumutbar sind, bleibt vorbehalten. e) Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Soweit eine Genehmigung durch Westend-Bestattungen e.K. beschafft wird, eine Grabnutzung bestellt oder eine Kremation beauftragt wird, handelt Westend-Bestattungen e.K. im Namen des Auftraggebers und erledigt somit lediglich einen Geschäftsbesorgungsauftrag. Die Kosten der beauftragten Leistungen trägt in jedem Falle der Auftraggeber.
 
  • f) Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterung.
 
  • g) Evtl. erforderliche Fremdleistungen können von Westend-Bestattungen e.K. auf Rechnung des Auftraggebers in Auftrag gegeben werden. Eine besondere Zustimmung des Auftraggebers ist nicht erforderlich.
 

§4 LIEFERUNG

  • a) Der Versand oder Transport erfolgt in der Regel auf Rechnung und Gefahr von Westend-Bestattungen e.K.. Die Kosten für eine zusätzlich gewünschte Transportversicherung trägt der Auftraggeber. Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandsaufnahme gegenüber Westend-Bestattungen e.K. festgestellt werden.
 
  • b) Rügen wegen offensichtlicher Mängel kann Westend-Bestattungen e.K. nur dann berücksichtigen, wenn der Auftraggeber sie Westend-Bestattungen e.K. unmittelbar vor Versenkung des Sarges bzw. der Urne anzeigt. Alternativ kann auch binnen zwei Wochen der Fotobeweis erbracht werden.

 

§5 ZUSATZBESTIMMUNGEN

  • a) Unsere Bestattungskostenrechnung ist 21 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, falls in ihr kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist.
 
  • b) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Westend-Bestattungen e.K.berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes ab dem 22. Tag zu berechnen. Ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
 
  • c) Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
 
  • d) Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handelt Westend-Bestattungen e.K. ausschließlich im Auftrag, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
 
  • e) Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von Westend-Bestattungen e.K. unverzüglich nachzuzahlen.
 
  • f) Der Auftraggeber erklärt, dass er davon in Kenntnis gesetzt ist, dass die durch den vorstehenden Auftrag entstehenden Forderungen an ein Finanz-Factoring Unternehmen sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu.
 
  • g) Es besteht die Möglichkeit auf Ratenzahlung in Höhe von 3, 6, 9 bis 72 Monaten. Voraussetzung hierfür ist entsprechende Bonität bzw. Bonitätssicherheit des Auftraggebers.
 
  • h) Westend-Bestattungen e.K. ist dazu berechtigt, die Bonität bzw. die Bonitätssicherheit des Auftraggebers jederzeit zu überprüfen.
 
  • i) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Name, das Alter des Verstorbenen sowie der Beisetzungsmonat auf unserer Internetseite veröffentlicht wird. Wird dies vom Auftraggeber nicht gewünscht, bedarf es seiner ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.
 
  • j) Die Aufgeführten Einzelpreise sind nur gültig, wenn die Bestattung in vollem, wie im Kostenangebot vereinbarten Umfang von Westend-Bestattungen e.K.durchgeführt wird. Sollte die Bestattung von einem anderen Unternehmen als von Westend-Bestattungen e.K. durchgeführt werden, so können sich die Preise der einzeln aufgeführten Positionen gänzlich ändern. Dies begründet sich aus der Mischkalkulation als/ des Gesamtauftrag/es.
 

§6 KÜNDIGUNG

  • a) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird Westend-Bestattungen e.K. die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist Westend-Bestattungen e.K. berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung bzw. Nichtausführung von Westend-Bestattungen e.K. nicht zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseres durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerbs. Stattdessen kann Westend-Bestattungen e.K.als Pauschale 10% (mindestens jedoch 350,00 €) der Vertragssumme (aus eigener Leistung) verlangen. Weitergehende Ansprüche behält sich Westend-Bestattungen e.K. vor.
 

§7 REGELUNGEN

  • a) Die Regelungen zu §5 und §6 schließen nicht aus ,dass uns überhaupt kein Schaden oder nur eine geringer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
 

§8 HAFTUNG

  • a) Westend-Bestattungen e.K.haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Westend-Bestattungen e.K. keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit Westend-Bestattungen e.K.schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche die nicht innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt des Schadens bei uns angezeigt wurden. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
 
  • b) Das Mitfahren zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen ist generell nicht gestattet. Sonstige Beförderungen des Auftraggebers von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dieses den Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
 

§9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • a) Der Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Inhaber: Sascha Witt-Speer, Westend-Bestattungen e.K., HRA 37089 B FA Berlin-Charlottenburg, USt.-IdNr.: DE 243891666
 
  • b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Westend Bestattungen e.K. und der Auftragnehmer sind vielmehr verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt (Salvatorische Klausel). Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

 

Stand: April 2007

Unsere Bewertungen

20 Jahre im Bestattungswesen zeichnen unsere Erfahrungswerte aus

Die Mitarbeiter waren herzensgute höfliche und sehr rücksichtsvolle Menschen. Haben alle Fragen geduldig beantwortet. Hier ist man sehr gut aufgehoben “quatschen” einen nichts…
Sehr kompetent und höflich. Ich lebe im Ausland und die fachliche Abwicklung sehr angenehm und professionell ohne Versteckte Kosten . Sehr zu empfehlen.
Der Name “Billigbestatter” ist schon furchtbar, preiswert trifft es eher. Es gab keine versteckten Kosten, es wurde nicht versucht, uns etwas auf zu schwatzen. Die Konkurrenz hat uns…